Zollabwicklung

Zollabwicklung

Ausfuhr
Sie möchten Waren ins Ausland versenden? Dann ist es von großer Relevanz, ob das Zielland innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
Denn der Versand von Waren innerhalb der EU ist zollfrei, so dass keine Anmeldung beim Zoll nötig ist. Soll Ihre Sendung in ein Land exportiert werden, das nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehört oder ein EU-Ausnahmegebiet ist, ist sie grundsätzlich zollpflichtig.
Ausfuhrsendungen, deren Wert 1.000 EUR oder Gewicht 1.000 kg nicht überschreitet, können mündlich beim Zoll angemeldet werden.
Ausfuhrsendungen, deren Wert 1.000 EUR oder Gewicht 1.000 kg überschreitet, müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. 
Sie haben Keine Ahnung davon? keine Sorge, wir machen alles fertig für Sie.

Einfuhr
Sie erwarten eine Sendung aus dem Ausland? Dann ist es von großer Relevanz, ob die Sendung aus einem Land innerhalb oder außerhalb der EU stammt.
Denn der Empfang von Waren innerhalb der EU ist zollfrei, so dass keine Zollgebühren anfallen. Kommt Ihre Sendung aus einem Land, das nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehört, ist sie zollpflichtig.
Warenwert unter 22 EUR: Sendungen werden mündlich bzw. konkludent beim Zollamt angemeldet.
Warenwert über 22 EUR: Sendungen müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. 
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